Selbstvertretung in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe absichern und weiterentwickeln!
- Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) will die Rechte von jungen Menschen und Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig stärken. Der neue § 4a SGB VIII hat zum Ziel, die Selbstvertretungen und Selbsthilfe von Adressat*innen anzuregen, zu fördern und diese in die Kinder- und Jugendhilfe strukturell einzubeziehen. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe neben allen individuellen Hilfeentscheidungen auch zukünftig Organisations- und Strukturplanungen gemeinsam mit jungen Menschen und Eltern mit und ohne Behinderung ausgestaltet werden müssen. In einem Expert*innengespräch, das am 12.12.2022 von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) in Frankfurt am Main ausgerichtet wurde, trafen sich Fachvertreter*innen aus unterschiedlichen Verbänden, Selbstorganisationen und der Wissenschaft mit Know-how zu Selbstvertretungen, um erste Perspektiven für die Zukunft inklusiver und strukturell verankerter Selbstvertretungen zu entwickeln. Die Ausrichter*innen des Fachgespräches haben auf der Basis der Diskussionen 11 Thesen zur Absicherung und Weiterentwicklung der Selbstvertretungen ausgearbeitet und stellen diese zur Diskussion.
Author: | Sarah Dionisius, Benedikt Hopmann, Josef Koch, Tabea Möller, Stefan Wedermann, Wolfgang Schröer |
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URN: | https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:hil2-opus4-15057 |
DOI: | https://doi.org/10.18442/228 |
Document Type: | Report |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2023/03/13 |
Publishing Institution: | Universitätsverlag Hildesheim |
Release Date: | 2023/03/14 |
Page Number: | 4 |
PPN: | Link zum Katalog |
Licence (German): | ![]() |