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Selbstvertretung in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe absichern und weiterentwickeln!

  • Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) will die Rechte von jungen Menschen und Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig stärken. Der neue § 4a SGB VIII hat zum Ziel, die Selbstvertretungen und Selbsthilfe von Adressat*innen anzuregen, zu fördern und diese in die Kinder- und Jugendhilfe strukturell einzubeziehen. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe neben allen individuellen Hilfeentscheidungen auch zukünftig Organisations- und Strukturplanungen gemeinsam mit jungen Menschen und Eltern mit und ohne Behinderung ausgestaltet werden müssen. In einem Expert*innengespräch, das am 12.12.2022 von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) in Frankfurt am Main ausgerichtet wurde, trafen sich Fachvertreter*innen aus unterschiedlichen Verbänden, Selbstorganisationen und der Wissenschaft mit Know-how zu Selbstvertretungen, um erste Perspektiven für die Zukunft inklusiver und strukturell verankerter Selbstvertretungen zu entwickeln. Die Ausrichter*innen des Fachgespräches haben auf der Basis der Diskussionen 11 Thesen zur Absicherung und Weiterentwicklung der Selbstvertretungen ausgearbeitet und stellen diese zur Diskussion.

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Metadaten
Author:Sarah Dionisius, Benedikt Hopmann, Josef Koch, Tabea Möller, Stefan Wedermann, Wolfgang Schröer
URN:https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:hil2-opus4-15057
DOI:https://doi.org/10.18442/228
Document Type:Report
Language:German
Date of Publication (online):2023/03/13
Publishing Institution:Universitätsverlag Hildesheim
Release Date:2023/03/14
Page Number:4
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Licence (German):License LogoCreative Commons - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0