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In der kumulativen Dissertation werden 23 eigene Veröffentlichungen zur Behandlung von Straftätern im Justizvollzug, insbesondere zur Sozialtherapie und zur Behandlung von Sexualstraftätern zusammengefasst und damit Entwicklungen in einem Zeitraum von ca. 25 Jahren sichtbar gemacht. Ein Abschnitt befasst sich mit der Organisation behandlungsfördernder Rahmenbedingungen im Strafvollzug sowie mit Fragen der Indikation für die Behandlung in sozialtherapeutischen Einrichtungen. Internationale Forschungsergebnisse werden dargestellt und daraus Konsequenzen für die Entwicklung eines Behandlungsprogramms für Sexualstraftäter (BPS) auf kognitiv-behavioraler Grundlage abgeleitet. Das BPS wird seit mehr als 10 Jahren eingesetzt und hat sich zu dem in deutschen sozialtherapeutischen Einrichtungen am häufigsten eingesetzten Programm entwickelt. Mehr als 50 Institutionen, zunehmend auch der Maßregelvollzug und die Bewährungshilfe, arbeiten damit. Inzwischen liegt eine revidierte Form vor (BPS-R). Das Programm besteht aus einem deliktunspezifischen (33 Gruppensitzungen) und einem deliktspezifischen Teil (58 Sitzungen). Praxiserfahrungen und Evaluationsbefunde, die an 320 Teilnehmern erhoben wurden, werden dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass das Programm von den Teilnehmern und Gruppenleitern gut angenommen und in ihrer Wirkung positiv bewertet wird. Vergleiche zwischen Sexualstraftätern, Straftätern mit anderen Delikten und nicht inhaftierten Personen (Fachkräften) bestätigen eine Grundannahme des kognitiv-behavioralen Ansatzes, dass sich Sexualstraftäter deutlich von den anderen Gruppen hinsichtlich ihrer Einstellungen bezogen auf sexuelle Kontakte mit Kindern und deren Folgen für die Opfer oder bezogen auf Vergewaltigungsmythen unterscheiden. Die gemessenen Differenzen vor und nach Durchführung des BPS zeigen signifikante Reduzierungen deliktfördernder und eine Zunahme protektiver Einstellungen, Tatbewertungen und Persönlichkeitsmerkmale. Verschiedene Prognoseverfahren (PCL:SV, SVR-20, RRS, ein Algorithmus nach Fisher und Thornton) zur Einschätzung der Rückfallgefahr werden miteinander verglichen. Es zeigen sich erwartungsgemäß hohe Zusammenhänge. Eingeschränkt wird die Interpretation der Befunde in den Veränderungsmessungen dadurch, dass in dieser, aus der Praxis heraus erfolgten Forschung, die Werte nicht mit Kontrollgruppen verglichen werden konnten. In einem abschließenden Kapitel werden kriminalpolitische Entwicklungen problematisiert, die die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Täterbehandlung einschränken. Insbesondere wird die Notwendigkeit begründet, interne und externe Erprobungsräume bereit zu stellen, um kognitive Veränderungen stabil verhaltenswirksam werden zu lassen. Grenzen eines kognitiv-behavioralen Gruppenprogramms und Perspektiven für die Weiterentwicklung der Behandlung von Straftätern werden bei der Behandlung von Sicherungsverwahrten, der Berücksichtigung von Opfererfahrungen der Täter sowie von Befunden der neurobiologischen Forschung diskutiert.