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In dieser Arbeit wird die Barrierefreiheit der Social-Media-Kanäle Facebook, Twitter und Instagram der Aktion Mensch und der Bundesregierung für blinde, prälingual taube und prälingual taubblinde Menschen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen untersucht. Untersucht werden insgesamt 120 Social-Media-Beiträge der beiden Akteure im Zeitraum vom 01.12.2020 bis zum 07.12.2020. Aktion Mensch und Bundesregierung haben in der Öffentlichkeit eine enorme Vorbildwirkung und/oder die öffentliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit in den Sozialen Netzwerken. Die Analyse zeigt eindeutig, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Kanälen der Aktion Mensch und denen der Bundesregierung gibt und dabei großes Verbesserungspotential bei den Kanälen der Bundesregierung besteht.